WISSENSWERTES
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird 20 – Zeit für das erste Facelifting
Am 18.8.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, damals ein echter Meilenstein in Sachen Antidiskriminierung. 18.8.2006 – das heißt auch, dass das AGG in diesem Jahr ganze 20 Jahre alt wird und damit reif ist für eine Gesetzesreform, dachten sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Am 14.4.2026 wurde hierzu ein Referentenentwurf vorgelegt. Mit diesen Änderungen im AGG werden wir also bald arbeiten müssen:
Maria Markatou
15.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Diskriminierungsopfer erhalten mehr Zeit für das Stellen von Ansprüchen
Die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG soll auf 4 Monate verlängert werden. Bisher müssen von Diskriminierung betroffene Personen ihre Ansprüche innerhalb von 2 Monaten geltend machen. Die Frist wird damit verdoppelt. Das finde ich sehr gut, denn es gibt den Opfern mehr Zeit. Oft ist einem eine Diskriminierung im ersten Moment gar nicht bewusst. Erst mit etwas Abstand sieht man, was einem da eigentlich widerfahren ist.
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