Wie oft konnten Sie als Betriebsrat schon einen Kollegen, der eine anerkannte Berufskrankheit hatte, im Rahmen des BEM begleiten? Dieser Fall kommt nicht oft vor.
ARBEITSSICHERHEIT
„Alles aus einer Hand“ – das gilt bei einer Berufskrankheit und den Leistungen im BEM
Wie tief ist Ihr Wissen als Betriebsrat über Kostenübernahme und die Leistungen, die einen Kollegen auf dem Weg der Rehabilitation unterstützen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen? Wenn einer Ihrer Kollegen an einer Berufskrankheit erkrankt, z. B. an weißem Hautkrebs, steht er häufig nicht nur vor medizinischen, sondern auch vor beruflichen Herausforderungen. Gerade in solchen Fällen ist das BEM zentrales Instrument, um den Arbeitsplatz langfristig zu sichern. Bei einer Berufskrankheit kommen dann alle Leistungen von der Unfallversicherung.