RECHTSPRECHUNG
Alkohol als Kündigungsgrund
Wird der Alkoholkonsum zur Suchtkrankheit, kann dies auch eine krankheitsbedingte Kündigung zur Folge haben – wie im folgenden Fall (Bundesarbeitsgericht (BAG), 20.3.2014, Az. 2 AZR 565/12).
Maria Markatou
11.08.2025
·
1 Min Lesezeit
Wichtig: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps
Denken Sie bitte immer daran, dass Beschäftigten nicht oder nur im Einzelfall wegen Konsums in der Freizeit gekündigt werden kann. Der Konsum muss Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben, sonst ist keine Sanktion gerechtfertigt.
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