ARBEITSSICHERHEIT

Alarmierungssysteme: eine Investition in die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Kollegen

Moderne Alarmierungssysteme sind immer mehr im Kommen und gehören zu einem guten Arbeitsschutz einfach dazu. Sie als Betriebsrat können entscheidend dazu beitragen, Ihre Kollegen in ihrem Arbeitsalltag besser zu schützen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Ihre Aufgabe in diesem Bereich ist, die Interessen und auch Sorgen und Bedenken Ihrer Kollegen einzubringen und gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber nach sicheren und praktikablen Lösungen zu suchen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wo Alarmierungssysteme inzwischen zum Einsatz kommen, und prüfen Sie, ob sie auch in Ihrem Betrieb sinnvoll sind.

Brigitte Ganzmann

22.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Die folgenden 5 Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Alarmierungssystemen im betrieblichen Alltag. Oftmals genügt ein Alarmton, um die Aufmerksamkeit zu wecken und nicht unbedarft weiterzuarbeiten. Gehen Sie als Betriebsrat mal die Arbeitsunfälle in Ihrem Betrieb durch und überlegen Sie, welcher Unfall durch ein Alarmsystem hätte verhindert oder welche Unfallfolgen hätten abgemildert werden können. Mit diesem Wissen können Sie dann in das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber gehen.

Beispiel 1: Vernetzung von Sicherheitssystemen

Trotz fortschrittlicher Technologien stellen Maschinenausfälle nach wie vor erhebliche Produktionsrisiken dar. Ein Temperaturabfall in einer Kühlanlage oder das Versagen eines sicherheitsrelevanten Systems kann ohne rasche Reaktion ernsthafte Gefahren für die Kollegen und die Produkte bzw. das Material mit sich bringen.

Eine intelligente Alarmierungssoftware sorgt dafür, dass Störungen sofort gemeldet werden und verantwortliche Stellen eingreifen können. So kann schnell und fachlich richtig gehandelt werden.

Für Sie als Betriebsrat bedeutet das, dass Sie beim Arbeitgeber darauf drängen sollten, technische Systeme so einzusetzen, dass Gefahren schnell erkannt und Kollegen geschützt werden. Beginnen Sie dabei mit den Arbeitsplätzen, die das höchste Risiko haben. Ihre BG berät Sie bei branchenspezifischen Fragestellungen.

Beispiel 2: Bedrohungsfall

Wenn Ihre Kollegen mit vielen unterschiedlichen Menschen am Tag zu tun haben, diese ggf. auch noch beraten, so sind Alarme im Bedrohungsfall ein Sicherheitsgewinn. Stille Alarme, z. B. über einen Knopf am Tisch oder eine Tastenkombination am Rechner, ermöglichen es, unauffällig Hilfe zu rufen, wenn jemand bedroht wird. Mit einem Alarmsystem fühlen sich die Kollegen sicherer und können entspannter handeln. Sie wissen, im Notfall sind sie nicht allein.

Setzen Sie als Betriebsrat sich dafür ein, dass es klare Regeln zur Nutzung solcher Systeme gibt und dass Ihre Kollegen geschult werden, wie sie diese einsetzen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Beispiel 3: Schnelle Erstversorgung

Bei Unfällen im Alltag kann eine schnelle Erstversorgung entscheidend sein. Wie gut ist die betriebliche Vernetzung im Notfall in Ihrem Betrieb? Wer bekommt wann und wie schnell die wichtigen Informationen? Eine Alarmierungssoftware hilft dabei, automatisch die Kollegen zu erreichen, die als Ersthelfer vor Ort sind. Diese werden z. B. über das Telefon, Handy oder per E-Mail kontaktiert.

Regen Sie als Betriebsrat an, dass solche Systeme eingeführt und regelmäßig überprüft werden, damit sie im Ernstfall tatsächlich greifen.

Beispiel 4: Allein arbeiten

Besondere Aufmerksamkeit braucht die Alleinarbeit. Wer allein arbeitet, ist besonderen Risiken ausgesetzt. Gibt es auch bei Ihnen im Betrieb Kollegen, die z. B. allein im Lager, im Archiv oder als Hausmeister unterwegs sind? Hier kann ein Unfall geschehen, ohne dass es jemand mitbekommt.

Ein auf diese Situationen abgestimmtes Alarmierungssystem kann automatisch Hilfe auslösen, wenn keine Reaktion erfolgt.

Prüfen sollten Sie als Betriebsrat, dass die Vorschriften der DGUV eingehalten werden und dass Ihre Kollegen durch geeignete Technik abgesichert sind.

DGUV-Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“: https://kurzlinks.de/ihc7

Beispiel 5: Außendienstmitarbeiter / Dienstreisen

Auch bei Dienstreisen können Alarmierungssysteme sinnvoll sein. Sie helfen Kollegen, die plötzlich in eine Notlage geraten, sei es durch Krankheit, Verlust von Dokumenten oder unerwartete Sicherheitsrisiken.

Stellen Sie als Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber sicher, dass reisende Kollegen eine 24/7 erreichbare Notrufnummer haben und im Ernstfall nicht alleingelassen werden.

Fazit: Darauf sollten Sie achten

Die Investition in moderne Alarmierungssysteme lohnt sich, gerade bei Tätigkeiten, die ein entsprechendes Risiko mit sich bringen. Doch damit Alarmsysteme schützen, müssen sie leicht zu bedienen sein, zuverlässig funktionieren und gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass vor der Einführung umfassende Tests stattfinden und Ihr Arbeitgeber und die Kollegen geschult werden, wie sie die Technik im Alltag nutzen. Schließlich sollen Blindalarme verhindert werden.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

291
3
161
Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]