HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Aktuelle Dienstfähigkeit reicht nicht für Übernahme ins Beamtentum

Verbeamtet werden kann nur, wer auf lange Sicht wohl dienstfähig und gesund bleibt. Warum ist das so? Weil Beamte staatsfinanziert sind, auch im Ruhestand, etwa über die großzügigen Beihilferegelungen. Das muss sich über eine lange Dienstfähigkeit rechnen. Im folgenden Fall war es nicht zu erwarten (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 11.12.2025, Az. 2 A 4.25).

Maria Markatou

06.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Tarifbeschäftigter des BND klagte auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, nachdem der Dienstherr ihm das verwehrt hatte. Der Beschäftigte hat eine chronisch fortschreitende Nierenerkrankung, Bluthochdruck und erhöhte Cholesterinwerte. Ein Grad der Behinderung lag nicht vor. Auch wenn eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit nicht sehr wahrscheinlich ist, wird im weiteren Lebensverlauf doch mit deutlich steigenden krankheitsbedingten Ausfallzeiten zu rechnen sein. Es handle sich hier um eine chronische Erkrankung mit klarer Risikokurve.

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