ARBEITSRECHT

Aktivrente ab 2026: freiwillig weiterarbeiten und steuerfrei hinzuverdienen

Die Bundesregierung hat beschlossen, ab 1.1.2026 die sogenannte Aktivrente einzuführen: Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, können freiwillig weiterarbeiten und dabei einen Teil ihres Einkommens steuerfrei hinzuverdienen. Für Sie als Personalrat ist dieses Thema besonders relevant, weil es Auswirkungen auf Arbeitsorganisation, Personalplanung und Mitbestimmungsrechte hat.

Maria Markatou

21.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Idee der Aktivrente

Die Aktivrente ist ein neues Instrument, um das Arbeiten im höheren Alter attraktiver zu gestalten. Ziel ist, erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben zu halten und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Beschäftigte, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen damit die Möglichkeit bekommen, weiterhin aktiv im Arbeitsmarkt tätig zu sein, ohne dass ihr Hinzuverdienst sofort versteuert werden muss.

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