SCHWERPUNKTTHEMA

Aktiv werden: Suchtprävention ist ein Handlungsfeld von Ihnen als Betriebsrat

Sucht ist ein Tabuthema, auch im Betrieb. Kaum jemand spricht offen über Alkohol, Medikamente oder exzessive Internetnutzung. Dabei ist es ein Teil der Lebensweise, und Betroffene hinterfragen das eigene Suchtverhalten kaum. Gerade der Arbeitsplatz bietet eine große Chance, riskantes Verhalten frühzeitig zu erkennen, Betroffene zu erreichen und für Schutz und Aufklärung der Beschäftigten zu sorgen. Genau das will die betriebliche Suchtprävention, und Sie als Betriebsrat haben hier eine klare Mitgestaltungsaufgabe.

Brigitte Ganzmann

18.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Gerade Sucht fällt Ihnen als Betriebsrat oft als Erstem auf. Wenn die Kollegen einen Verdacht haben, dass ein anderer Kollege süchtig ist, dann sind Sie als Betriebsrat oft der erste Ansprechpartner. Mit Ihrem Wissen und Ihrem Einfühlungsvermögen können Sie dann nicht nur dem einzelnen Kollegen helfen, sondern auch Prozesse und Strukturen schaffen, von denen alle Kollegen und auch deren Freunde und Familien profitieren können.

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