AUFBAUWISSEN
AGB: Schutzschild des Gesetzgebers
Wer als Bewerber*in die Vorauswahl, die Bewerbungsgespräche und sonstige Hürden zur Einstellung erfolgreich gemeistert hat, den erwartet am Ende die Vertragsunterschrift. Meistens gibt es da auch nicht mehr viel zu verhandeln. Daher erscheint ein besonderer gesetzlicher Schutz an dieser Stelle sehr nützlich. Den gibt es tatsächlich auch.
Michael Tillmann
19.05.2025
·
6 Min Lesezeit
Die AGB-Kontrolle bremst Ihre*n Dienstgeber*in
Der*Die Dienstgebende legt dem*der Bewerbenden in der Regel einen Vertragstext vor, nach dem altbekannten Motto „Friss oder stirb“. Da ist es gut, dass mittlerweile schon seit vielen Jahren die besonderen gesetzlichen Kontrollbestimmungen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Kontrolle) praktisch alle Arbeitsverträge erfassen. Diese bremsen Dienstgebende und verhindern eine allzu einseitige Festlegung von Arbeitsbedingungen zulasten der Bewerbenden.
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