Der Fall: Eine Personaldisponentin im Bereich Soziales und Pflege bekam von ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Kurzarbeit zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Arbeitgeber wollte wegen der coronabedingten betrieblichen Einschränkungen Kurzarbeit einführen. Dazu hatte er bereits erfolgreich Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt.
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