Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer ordentlich
Der Fall: Der Arbeitgeber, eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die auf die Bearbeitung von Massenverfahren, wie z. B. Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bzw. zu Wirecard, spezialisiert ist, hatte einem Arbeitnehmer, einem angestellten Rechtsanwalt, ordentlich gekündigt. Die Kündigung begründete der Arbeitgeber damit, dass man den Geschäftsbereich Versicherungsrecht und Zivilrecht, für den der Arbeitnehmer arbeitete, wegen finanzieller Schwierigkeiten schließen werde. Deshalb entfalle das Beschäftigungsbedürfnis. Der Arbeitgeber wies zudem darauf hin, dass er dem Arbeitnehmer mehrfach angeboten habe, in den Massenverfahren mitzuarbeiten. Dies habe der Arbeitnehmer jedoch abgelehnt. Eine andere Beschäftigungsmöglichkeit habe es zum Zeitpunkt der Kündigung nicht gegeben.