Aktuelles Urteil

Änderungen des Arbeitszeitdeputats ohne MAV?

Bei Lehrkräften kann sich immer mal wieder die zu leistende Stundenzahl (= Regelstundenzahl oder Deputatsstunden) ändern. Für Sie stellt sich hier die Frage, wann Sie als MAV bei Änderungen zu beteiligen sind (Kirchlicher Arbeitsgerichtshof, 17.5.2024, Az. M 10/2023).

Maria Markatou

24.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Dienststelle stellt Beteiligung ein

Der Fall: Eine MAV berief sich auf ihre Beteiligungsrechte bei Einstellungen (§§ 34, 35 MAVO). Eine Erzdiözese führt ein Bildungswerk bestehend aus 9 Schulen an 4 Standorten. Bei einer Veränderung des Stundenumfangs von 3 oder mehr Deputatsstunden sowie beim Einsatz in einer Schule an einem anderen Ort wurde in der Vergangenheit die MAV beteiligt. Jetzt aber nicht mehr.

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