ARBEITSSICHERHEIT

Änderung der Gefahrstoffverordnung – was Ihr Arbeitgeber tun muss

Vor gut 4 Monaten trat die Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, in deren Mittelpunkt die Prävention berufsbedingter Krebserkrankungen steht. Hat Ihr Arbeitgeber diese Änderungen schon umgesetzt? Wenn in Ihrem Betrieb CMR-Stoffe eingesetzt werden oder Ihre Kollegen bei ihrer Arbeit mit solchen Stoffen in Kontakt kommen, dann muss Ihr Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. In diesem Artikel erfahren Sie als Betriebsrat die relevanten Änderungen in aller Kürze.

Brigitte Ganzmann

28.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Vielleicht sagt Ihnen der Begriff CMR-Stoffe nichts. Damit werden Krebs erzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorie 1A und 1B verstanden. Die meisten Änderungen der GefStoffV beziehen sich auf diese Stoffgruppe. Gefahrstoffe kommen in vielen Betrieben vor: von aggressiven Reinigungsmitteln bis zu Fetten oder Ölen.

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