Es wäre doch so einfach, wenn der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber immer problemlos gelingen würde. Selbst der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass das nicht immer so ist, und hat daher für diesen Fall Vorsorge getroffen.
RECHT & URTEILE
Achtung, Falle: Dieser Spruch der Einigungsstelle zur Schichtarbeit ist unwirksam!
Wenn ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht, steht in den allermeisten Fällen der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber im Raum. Nicht immer aber gelingen diese Verhandlungen. Dann können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen, die dann verbindlich entscheidet. Aber dieses Entscheidungsrecht hat Grenzen, wie sich aus einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergibt (9.7.2013, Az. 1 ABR 19/12).