Der Fall: Ein Mitarbeiter einer Catering‑GmbH war Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) teil. Erst Jahre später traten Fieberschübe auf. Nach Ansicht des Mitarbeiters sind diese auf die Impfung zurückzuführen. Er klagte auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls, scheiterte aber.
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