Keine Entgeltfortzahlung, sagt das LAG Schleswig, denn Beschäftigte setzen sich mit den Verschönerungen schuldhaft einem nicht beherrschbaren Risiko aus, das nicht den Arbeitgebenden aufgebürdet werden kann. Achtung also, wenn Sie planen, sich ein Kunstwerk stechen zu lassen.
AKTUELLES URTEIL
Achtung bei Tattoos, Piercings & Co.
Ein Tattoo kann sich entzünden. Wird man dann krankgeschrieben, steht einem doch Entgeltfortzahlung zu, oder doch nicht (Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein, 22.5.2025, Az. 5 Sa 284 a/24)?
