ARBEITSRECHT

Achtung: Auf eine Lüge kann Ihr Dienstherr mit einer Kündigung reagieren

Ich habe früher sehr gern die Serie „Damages – im Netz der Macht“ gesehen. Eine der Hauptfiguren sagte darin immer: „Vertrauen war mein größter Fehler.“ Vertrauen ist kein Fehler, aber dennoch setzt einem ein Vertrauensmissbrauch stark zu und kann im Arbeitsverhältnis auch zur Kündigung führen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 27.3.2025, Az. 2 SLa 253/24).

Maria Markatou

07.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Seit 2023 war ein Lkw-Fahrer bei einem Transportunternehmen beschäftigt. Von Januar bis August 2023 leistete er insgesamt 572 Überstunden. Darüber sind sich Beschäftigter und Arbeitgeber einig. Diese Überstunden wurden handschriftlich auf Zetteln mit dem Vermerk „Ü“ (= Überstunden) aufgeschrieben. Im November 2023 klagte der Beschäftigte die Überstundenvergütung ein, mit einem Stundenlohn von 16 € die Stunde. Der Arbeitgeber verteidigte sich, er habe alle Überstunden „schwarz“ in bar gezahlt mit einem Stundensatz von 15 € die Stunde, so sei es vereinbart gewesen. Die Bezahlung der Überstunden erfolgte immer am ersten Sonntag nach Monatsende im Rahmen eines Familienessens. Der Arbeitgeber konnte zum Beweis einen Chatverlauf vorlegen. Trotzdem wurde er in der ersten Instanz zur Zahlung von rund 9.000 € verurteilt.

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