HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Abmahnungen verschwinden nicht automatisch aus der Personalakte

Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass eine Abmahnung nach 2 oder 3 Jahren automatisch aus der Personalakte verschwindet. Doch das ist ein Irrtum. Eine Abmahnung bleibt so lange bestehen, bis sie ihre sogenannte „Warnfunktion“ verloren hat.

Maria Markatou

26.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Dienstherren können sich nämlich noch Jahre später auf eine Abmahnung berufen, wenn es zu weiteren Pflichtverletzungen kommt.

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