ARBEITSRECHT

Abmahnungen dienen als „gelbe Karte“

Kaum zu trennen von der verhaltensbedingten Kündigung ist die Abmahnung. Das geht allerdings nicht so weit – wie manche meinen –, dass eine verhaltensbedingte Kündigung ohne 2-fache vorherige Abmahnung nicht möglich wäre. Auch ansonsten sind einige Mythen und Halbwahrheiten rund um die Abmahnung in Umlauf. Es lohnt sich für eine bessere Orientierung, diesen auf den Grund zu gehen.

Michael Tillmann

17.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Abmahnung soll als „Warnschild“ dienen. Sie soll den*die Mitarbeiter*in wieder „auf den rechten Weg“ zurückführen. Man kann sich die Abmahnung auch gut als eine Art „gelbe Karte“ wie im Fußball vorstellen. So jedenfalls sieht es die Rechtsprechung. Für manche Arbeitgebenden hingegen ist die Abmahnung oft nicht mehr als ein notwendiges Übel auf dem Weg zur ohnehin schon ins Auge gefassten Kündigung.

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