Die Abmahnung soll als „Warnschild“ dienen. Sie soll den*die Mitarbeiter*in wieder „auf den rechten Weg“ zurückführen. Man kann sich die Abmahnung auch gut als eine Art „gelbe Karte“ wie im Fußball vorstellen. So jedenfalls sieht es die Rechtsprechung. Für manche Arbeitgebenden hingegen ist die Abmahnung oft nicht mehr als ein notwendiges Übel auf dem Weg zur ohnehin schon ins Auge gefassten Kündigung.
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