AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Abmahnung wegen Aufrufs im Internet hier unrechtmäßig

Die Freie Universität Berlin hatte ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe wegen eines Aufrufs im Internet abgemahnt. Das Arbeitsgericht Berlin hat diese Abmahnung jedoch für unrechtmäßig erklärt (6.5.2025, Az. 22 Ca 11081/24).

Friederike Becker-Lerchner

13.06.2025 · 2 Min Lesezeit

ver.di wirft Universität vor, Tarifverträge nicht einzuhalten

Der Fall: Der Arbeitnehmer, das ver.di-Mitglied, hatte einen Internetaufruf zum Aktionstag gestartet, in dem die ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin (FU) vorwarf, indirekt den Rechtsruck bzw. den Aufstieg der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) zu befördern. Im Einzelnen warf die Gruppe dem Arbeitgeber vor, Tarifverträge nicht einzuhalten, Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit migrantischem Hintergrund auszugliedern und die Mitbestimmung zu bekämpfen. Das missfiel dem Arbeitgeber. Er mahnte den Beschäftigten, der als Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe den Aufruf gestartet hatte, deshalb ab. Die Abmahnung verband er mit dem Hinweis, dass der Aufruf „ehrverletzende Kritik“ enthalte und der Beschäftigte dadurch seine Treuepflichten verletze. Dagegen wehrte sich das Gewerkschaftsmitglied.

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