ver.di wirft Universität vor, Tarifverträge nicht einzuhalten
Der Fall: Der Arbeitnehmer, das ver.di-Mitglied, hatte einen Internetaufruf zum Aktionstag gestartet, in dem die ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin (FU) vorwarf, indirekt den Rechtsruck bzw. den Aufstieg der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) zu befördern. Im Einzelnen warf die Gruppe dem Arbeitgeber vor, Tarifverträge nicht einzuhalten, Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit migrantischem Hintergrund auszugliedern und die Mitbestimmung zu bekämpfen. Das missfiel dem Arbeitgeber. Er mahnte den Beschäftigten, der als Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe den Aufruf gestartet hatte, deshalb ab. Die Abmahnung verband er mit dem Hinweis, dass der Aufruf „ehrverletzende Kritik“ enthalte und der Beschäftigte dadurch seine Treuepflichten verletze. Dagegen wehrte sich das Gewerkschaftsmitglied.