Aktuelle Rechtsprechung

Abmahnung auch noch nach 7 Monaten möglich

Möchte ein Arbeitgeber ein pflichtwidriges Verhalten abmahnen, sollte er zeitnah reagieren. Eine zügige Abmahnung werden die meisten Kollegen eher ernst nehmen. Allerdings ist auch eine späte Abmahnung rechtlich möglich (LAG Rheinland-Pfalz, 21.3.2024, Az. 5 Sa 34/23).

Friederike Becker-Lerchner

27.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber mahnt mit zeitlicher Verzögerung ab

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Gabelstaplerfahrer, sollte im Oktober 2021 verschiedene Container an einen bestimmten Platz transportieren. Dabei brachte er teilweise die falschen Container mit anderen Waren an den falschen Ort. Der Arbeitgeber wies den Beschäftigten deshalb im Nachgang auf den Fehler hin. Zudem unterrichtete er seinen direkten Vorgesetzten. Das entsprach den internen Regelungen für solche Fehler.

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