Arbeitgeber mahnt mit zeitlicher Verzögerung ab
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Gabelstaplerfahrer, sollte im Oktober 2021 verschiedene Container an einen bestimmten Platz transportieren. Dabei brachte er teilweise die falschen Container mit anderen Waren an den falschen Ort. Der Arbeitgeber wies den Beschäftigten deshalb im Nachgang auf den Fehler hin. Zudem unterrichtete er seinen direkten Vorgesetzten. Das entsprach den internen Regelungen für solche Fehler.
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