Steuerliche Förderung

Abgaben sparen: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Bagatellgrenze hin

Haben Mitarbeiter die 600-€-Grenze für Gesundheitsleistungen bereits ausgeschöpft oder entspricht die Leistung nicht den Vorgaben der Sozialversicherung, kann Ihr Unternehmen Gesundheitsleistungen auch als Sachbezug im Rahmen der sogenannten Sachbezugsfreigrenze lohnsteuer- und beitragsfrei belassen. Diese Grenze beträgt pro Mitarbeiter und Monat 50 €. Auch damit haben Sie ein Argument für bestimmte Gesundheitsleistungen.

Britta Schwalm

21.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Wichtig für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist bei allen Leistungen, dass die Zuwendung ein Sachbezug bleibt. Das ist nur dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen den Beschäftigten eine Naturalleistung zuwendet.

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