Nach dem Referentenentwurf sollen grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet werden, die Arbeitszeit zu erfassen. Kleinbetriebe mit maximal 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen die Arbeitszeit nicht zwingend elektronisch erfassen müssen.
Auch Tarifparteien sollen anstelle der elektronischen Aufzeichnungsform eine andere Art der Aufzeichnung, beispielsweise händisch per Stundenzettel, wählen können (§ 16 Abs. 7 Nr. 1 RefE-ArbZG).
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