SCHWERPUNKTTHEMA
9 typische Irrtümer über befristete Arbeitsverhältnisse für Sie aufgeklärt
Beim Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse unterlaufen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern immer wieder Fehler. Zudem unterliegen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder Irrtümern, u. a. auch, weil sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt. Im Folgenden habe ich Ihnen einige Irrtümer, denen viele in Bezug auf befristete Arbeitsverträge unterliegen, zusammengestellt.
Friederike Becker-Lerchner
01.10.2025
·
5 Min Lesezeit
1. Irrtum: Vertragsüberschreitung hat keine Auswirkungen
Klares Nein. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag bei einer Zeitbefristung nicht mit dem vereinbarten Enddatum und bei einer Zweckbefristung nicht mit Erreichen des Zwecks beendet, entsteht ein unbefristeter Arbeitsbetrag. Der betroffene Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin profitieren, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, und ihnen kann nur noch unter entsprechender Einhaltung der Bedingungen gekündigt werden.
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