Schwerpunktthema

9 typische Irrtümer über befristete Arbeitsverhältnisse für Sie aufgeklärt

Beim Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse unterlaufen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern immer wieder Fehler. Zudem unterliegen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder Irrtümern, u. a. auch, weil sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt. Im Folgenden habe ich Ihnen einige Irrtümer zusammengestellt, von denen viele im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen stehen.

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 8 Min Lesezeit

1. Irrtum: Vertragsüberschreitung hat keine Auswirkungen

Klares Nein. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag bei einer Zeitbefristung nicht mit dem vereinbarten Enddatum und bei einer Zweckbefristung nicht mit Erreichen des Zwecks beendet, entsteht ein unbefristeter Arbeitsbetrag. Der betroffene Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin profitiert, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, und ihm oder ihr kann nur noch unter entsprechender Einhaltung der Bedingungen gekündigt werden.

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