1. Irrtum: Vertragsüberschreitung hat keine Auswirkungen
Klares Nein. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag bei einer Zeitbefristung nicht mit dem vereinbarten Enddatum und bei einer Zweckbefristung nicht mit Erreichen des Zwecks beendet, entsteht ein unbefristeter Arbeitsbetrag. Der betroffene Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin profitiert, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, und ihm oder ihr kann nur noch unter entsprechender Einhaltung der Bedingungen gekündigt werden.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
