Fristen

6 Wochen und ein Jahr: Wie Sie die entscheidende Frist ermitteln

Wichtigste Voraussetzung für die Einleitung eines BEM ist: Ein Mitarbeiter ist innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank. Dass diese Frist ganz unterschiedlich interpretiert werden kann, haben Sie in Diskussionen mit dem Arbeitgeber vielleicht auch schon erlebt. Doch es gibt klare Vorgaben für die Berechnung der entscheidenden Zeiträume. Kennen Sie diese, können Sie kontrollieren, ob Ihr Arbeitgeber rechtzeitig handelt, oder einen schwerbehinderten Kollegen beraten, der ein BEM durchlaufen möchte.

Britta Schwalm

21.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie über die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sämtlicher schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter zu informieren. Anhand dieser Information können Sie berechnen, wann ein BEM für den betreffenden Mitarbeiter eingeleitet werden muss. Dabei gelten folgende Vorgaben:

• Referenzzeitraum ist ein Jahr.
• Innerhalb eines Jahres muss ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein.
• Entscheidend ist aber nicht ein Kalenderjahr, sondern ein Zeitjahr, also die letzten 12 Monate. Erkrankt also ein Beschäftigter Ihres Unternehmens im Mai für 3 Wochen und im November desselben Jahres nochmals für 3 Wochen, muss Ihr Arbeitgeber ein BEM einleiten.

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