SCHWERPUNKTTHEMA

4 Antworten auf wichtige Fragen rund um das Sozialrecht

Als MAV haben Sie es meistens mit arbeits- oder dienstrechtlichen Fragestellungen zu tun. Doch damit allein ist es nicht getan. Was passiert z. B. mit Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie mal ein Sabbatical einlegen? Wann müssen Sie bei einer Abfindung eine Sperrzeit fürchten? Das sind Fragen, die auf Sie zukommen können und die ich deshalb in diesem Beitrag für Sie beantworte.

Maria Markatou

14.04.2025 · 3 Min Lesezeit

1. Aufhebungsvertrag: Sperrzeit umgehen?

Schlägt der*die Dienstgebende einer*einem Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag vor, kommt meist der Einwand: „Wenn ich das unterschreibe, bekomme ich gleich eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur!“ Das ist eine Anspielung auf § 144 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III. Danach kann der Anspruch auf das Arbeitslosengeld tatsächlich ruhen, wenn ein*e Mitarbeiter*in das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst hat – wie eben durch die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag. Und das kann dann im Ergebnis für ihn*sie bedeuten: Es gibt bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld – immerhin ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil für Ihre*n Kolleg*in.

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