Praxiswissen

30. Bei uns werden die Stunden nach 10 Stunden gekappt, auch wenn wir länger arbeiten. Wie sollen wir als Betriebsrat damit umgehen?

Kappung von Stunden

Friederike Becker-Lerchner

01.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Hier kommt es auf die Situation im Einzelfall an. Die Kappung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto widerspricht nicht geltendem Arbeitsrecht, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit beeinflussen können, wie dies z.B. bei Gleitzeitregelungen der Fall ist. Eine Kappungsregelung ist also eine zulässige Grenze persönlicher Arbeitszeitflexibilität, denn der Arbeitnehmer muss durch entsprechende Gestaltung der Arbeitszeit für einen rechtzeitigen Ausgleich sorgen, wenn die Kappung unterbleiben soll. Ihr Arbeitgeber bringt mit einer solchen Regelung zugleich zum Ausdruck, dass er Arbeitszeitleistungen über die Kappungsgrenze hinaus ablehnt.

Sieht sich einer Ihrer Kollegen nicht in der Lage, die Kappungsgrenze einzuhalten, muss dies seinem direkten Vorgesetzten mitteilen. Die entsprechenden Stunden sind grundsätzlich – Kappung hin oder her – zu bezahlen. Versäumt der Kollege allerdings die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber und verlangt er später die Auszahlung oder eine Gutschrift, riskiert er, dass er die Situation in einem gerichtlichen Streitfall bezahlen müsste.

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