Diese Methode stammt ursprünglich aus dem Strafrecht, kann aber auch im Arbeitsrecht angewendet werden.
WISSENSWERT
3 übereinstimmende Zeugenaussagen reichen nicht aus
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist – obwohl gleich 3 Zeugen behauptet hatten, die Übergabe persönlich miterlebt zu haben (26.5.2025, Az. 4 SLa 442/24). Das Gericht hielt die Aussagen der Zeugen nicht für glaubwürdig. Es berief sich dabei auf Erkenntnisse aus der forensischen Aussagepsychologie – einer Methode, mit der Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden können.