Praxiswissen

29. Wie sieht es mit der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Arbeitszeit auf Dienstreisen aus? Was muss erfasst werden?

Aktive und passive Arbeitszeit

Friederike Becker-Lerchner

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Zeit auf Dienstreisen zählt zur Arbeitszeit, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen die Reisezeit nutzen, um ihre Arbeit zu erledigen; z. B. um eine Präsentation vorzubereiten. Wenn auf dem Weg gearbeitet wird, gilt das allgemein als Arbeitszeit.

Wird die Fahrtzeit allerdings privat, etwa zum Lesen privater Lektüre, genutzt, gilt sie nicht als Arbeitszeit. Die Zeit, die Ihre Kolleginnen und Kollegen auf einer Dienstreise als Arbeitszeit verbringen, müssen sie erfassen.



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