Bei der Vertrauensarbeitszeit sind Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Ausgestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit weitgehend selbstverantwortlich. Wann sie mit der Beschäftigung beginnen und wann sie sie beenden, liegt weitgehend in ihren Händen. Vertrauensarbeitszeit bedeutet deshalb, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen ihrer Aufzeichnungspflicht für die geleisteten Stunden eigenverantwortlich nachkommen. Das unterscheidet die Vertrauensarbeitszeit von der Gleitzeit.
Eine Gleitzeitregelung sieht meist eine feste Kernarbeitszeit vor, innerhalb derer die Beschäftigten ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können. Zu dieser Kernarbeitszeit müssen die Kollegen anwesend sein; Spielraum haben sie lediglich davor und danach.
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