AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

15.000 € Entschädigung für 22 Monate Dauerüberwachung

In vielen Betrieben ist das Thema Mitarbeiterüberwachung längst kein Randthema mehr. Video- und GPS-Überwachung gehören für so manchen Arbeitgeber einfach dazu. Das wird in Teilen auch immer einfacher, weil die technischen Möglichkeiten ständig zunehmen. Allerdings nehmen damit auch die Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz zu. Das geht nicht und wird – zumindest – auch nicht immer geduldet. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung einem Arbeitnehmer 15.000 € Entschädigung wegen einer permanenten, unzulässigen Videoüberwachung über einen Zeitraum von 22 Monaten zugestanden (28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).

Friederike Becker-Lerchner

27.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Unzulässige Videoüberwachung auf dem Firmengelände

Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Stahlverarbeitungsunternehmen, überwachte einen Arbeitnehmer trotz dessen ausdrücklichen Widerspruchs insgesamt fast 2 Jahre an dessen Arbeitsplatz.

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