Betriebsratswahl 2026 - Wahlergebnis und erste Schritte
Hat Ihr Arbeitgeber ein Einsichtsrecht in die Wahlakte?
Ihr Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl nicht verhindern. Er kann sich allerdings genau damit auseinandersetzen und in diesem Rahmen Einsicht in die Wahlakten nehmen. Das bestätigt eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (9.11.2021, Az. 7 TaBVGa 1213/21).
ADIUVA
11.03.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeberin fordert Einsicht in die Wahlakten
Der Fall: Die Arbeitgeberin hatte vom Betriebsrat Einsicht in die Wahlakten zur Betriebsratswahl vom
17.6.2021 verlangt. Sie hatte die Wahl angefochten. Der Betriebsrat verweigerte ihr jedoch die Einsichtnahme. Deshalb zog die Arbeitgeberin vor Gericht. Dort forderte sie im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Einsicht in die Wahlakten.
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