Kaum ein Wahlvorstand erlebt eine Wahl, die von Anfang bis Ende vollkommen störungsfrei abläuft. Verzögerungen, unklare Abläufe, organisatorische Hürden – all das kommt im Betriebsalltag vor. Entscheidend ist jedoch: Nicht jeder Fehler führt zur Unwirksamkeit der Wahl. Die Rechtsprechung unterscheidet genau, wann eine Wahl anfechtbar ist und wann nicht – und nur in Ausnahmefällen wird eine Wahl tatsächlich aufgehoben oder sogar als nichtig angesehen.
Wann ist die Wahl anfechtbar?
Wahlverfahren sind komplex. Gerade in größeren Betrieben laufen viele Schritte parallel, häufig unter Zeitdruck. Dass dabei kleinere Unsauberkeiten oder formale Abweichungen auftreten, ist nicht ungewöhnlich.