So nehmen Sie als Betriebsrat sinnvoll Einfluss auf Abmahnungen, die Ihren Kollegen widerfahren

Vielen Kündigungen ist eine Abmahnung vorgeschaltet. Bevor Ihr Arbeitgeber einem Ihrer Kollegen wegen einer Pflichtverletzung kündigen darf, muss er ihn fast immer abmahnen. Lediglich wenn Ihr Kollege nach einer Abmahnung wegen einer ähnlichen Pflichtverletzung erneut auffällt, kann Ihr Arbeitgeber kündigen. Ohne vorherige Abmahnung darf Ihr Arbeitgeber eine Kündigung nur aussprechen, wenn eine Abmahnung aussichtslos erscheint. Was Sie als Betriebsrat zur Abmahnung unbedingt wissen sollten, lesen Sie im Folgenden.
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Friederike Becker-Lerchner

18.07.2025

Arbeitshilfen

  • Vereinbarung zur Regelung von Abmahnungen