Nichtraucherschutz: Schützen Sie Ihre Kollegen mit dieser Betriebsvereinbarung
Das Rauchen bereitet vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern weiterhin Kopfzerbrechen. Einerseits müssen sie den Gesundheitsschutz gewährleisten, andererseits sollen Raucher nicht zu viel Zeit durch längere Aufenthalte zum Rauchen im Freien verlieren. Schließlich haben Ihre nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass die Nichtraucher an ihrem Arbeitsplatz vor den Gefahren des Tabak- sowie Cannabisrauchs geschützt werden. Auch der Schutz vor elektronischen Zigaretten ist seit der Anpassung der Arbeitsstättenverordnung im vergangenen Jahr die Pflicht des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Parallel dazu muss er bzw. sie aber auch die Rechte der Raucher wahren. Setzen Sie sich für eine Betriebsvereinbarung zum Thema ein.

Friederike Becker-Lerchner
16.05.2025