Muster-Schreiben: Einrichtung einer Homepage im Intranet
Sofern Sie darlegen können, dass das Intranet ein in Ihrem Unternehmen genutztes übliches Kommunikationsmittel ist, haben Sie nach Meinung einer weit verbreiteten Rechtsprechung Anspruch auf Einrichtung.
Falls sich Ihr Arbeitgeber dennoch sperrt, argumentieren Sie am besten damit, dass Sie als Betriebsrat selbst über die Art Ihrer Kommunikation entscheiden. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese nicht vorschreiben – zumindest darf er Ihnen den Zugang nicht verwehren, wenn er ihn selbst nutzt.

Friederike Becker-Lerchner
07.03.2025