Muster-Geschäftsordnung: So schaffen Sie Klarheit über Ihre Zuständigkeiten
Um zu verhindern, dass es in einem neu zusammengesetzten Betriebsratsgremium Unklarheiten darüber gibt, wer welche Aufgaben übernimmt bzw. wofür zuständig ist, ist es sinnvoll, sich auf eine Geschäftsordnung zu einigen (§ 36 BetrVG). Von einer durchdachten Geschäftsordnung kann der Betriebsrat nur profitieren. Eine Muster-Geschäftsordnung lesen Sie im Folgenden.
Friederike Becker-Lerchner
15.04.2026
