Muster-Betriebsvereinbarung: So sichern Sie Ihren Anspruch auf umfassende Information
Als Betriebsrat haben Sie ein allgemeines Informationsrecht, damit Sie Ihre Aufgabe richtig durchführen können. Das sichert Ihnen § 80 Abs. 2 BetrVG zu. Ihr Arbeitgeber muss Sie rechtzeitig und umfassend unterrichten. Die sich aktuell ständig ändernden Bedingungen führen dazu, dass auch Ihr Arbeitgeber immer wieder Anpassungen vornehmen muss. Dabei ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Bescheid wissen. Schließlich können Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nur wahrnehmen, wenn Sie umfassend informiert sind. Um Ihre Ansprüche mit Ihrem Arbeitgeber in den Fokus zu rücken, sichern Sie sie am besten in einer Betriebsvereinbarung.
Friederike Becker-Lerchner
15.04.2026
