Muster-Betriebsvereinbarung: So regeln Sie die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss sinnvoll

Muster-Betriebsvereinbarung: So regeln Sie die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss sinnvoll

Wegen Inhalt sowie dem Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin gegenüber dem Wirtschaftsausschuss und der Pflichten der einzelnen Teilnehmerparteien gibt es immer wieder Streit. § 109 BetrVG sieht in solchen Fällen die Anrufung der Einigungsstelle vor. Um diese möglichst wenig in Anspruch nehmen zu müssen, einigen sich Geschäftsführung und Betriebsrat in dieser Vereinbarung auf wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit.
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Friederike Becker-Lerchner

15.09.2026

Arbeitshilfen

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