Muster-Betriebsvereinbarung: So regeln Sie die Einführung eines neuen IT-Systems sinnvoll

Die Einführung neuer IT-Systeme fällt auch unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Sie reden also wie bei den anderen technischen Überwachungsmaßnahmen mit. Schließlich sind IT-Systeme grundsätzlich geeignet, Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin zu ermöglichen, Leistung und Verhalten Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu überwachen. Wie bereits in den anderen Bereichen angeklungen, sollen auch hier die Persönlichkeitsrechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen vor den Gefahren anonymer Kontrolltechniken geschützt werden. Am besten einigen Sie sich deshalb mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung.
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Friederike Becker-Lerchner

22.12.2025

Arbeitshilfen

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