Muster-Betriebsvereinbarung: Regelung zur internen Risikokommunikation
Der Hinweisgeberschutz ist nach wie vor ein großes Thema. Obwohl inzwischen bereits seit längerer Zeit auch Unternehmen, die mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten müssen, haben noch längst nicht alle agiert. Allerdings sollten Sie und Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin unabhängig von dieser Verpflichtung ein großes Interesse daran haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern auf Missstände hinweisen können. Denn nur so lassen sich die aufgezeigten Probleme beseitigen. Setzen Sie als Betriebsrat sich deshalb für eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ein.
Friederike Becker-Lerchner
19.09.2025
