Muster-Betriebsvereinbarung: Online-Recruiting
Immer mehr Arbeitgeber setzen auf Online-Recruiting. Allerdings sind damit gewisse datenschutzrechtliche Probleme verbunden. Denn grundsätzlich gilt: Ist eine Einwilligung nicht möglich, dürfen nur die erforderlichen Daten verwendet werden. Allein die Tatsache, dass bestimmte Daten im Internet vorhanden sind, reicht nicht dafür aus, dass Ihr Arbeitgeber sie einer Entscheidung
über eine Einstellung von Arbeitnehmern zugrunde legen darf. Schaffen Sie als Betriebsrat Sicherheit durch Auswahlrichtlinien bzw. eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema.

Friederike Becker-Lerchner
07.03.2025