Muster-Betriebsvereinbarung: Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
Im Rahmen der Personalplanung gemäß § 92 BetrVG sind Sie als Betriebsrat rechtzeitig über den Personalbedarf und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur unterrichten. Dazu gehört auch die Information über den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Am besten versuchen Sie, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern zu einigen. Einen Anspruch auf Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung haben Sie allerdings nicht. Sie werden also unter Umständen Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Friederike Becker-Lerchner
22.08.2025