Muster-Betriebsvereinbarung: Grundsätze der Dienstplangestaltung

Als Betriebsrat haben Sie bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Ihr Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geregelt. Unter dieses fällt u. a. die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Darunter fällt auch die Gestaltung des Dienstplans. Mit einem Dienstplan koordiniert Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin die Arbeit der Beschäftigten so, dass zu allen Tageszeiten zumindest die erforderliche Zahl an Arbeitskräften im Betrieb tätig ist. Das klingt einfach – führt in der Praxis aber immer wieder zu Streit. Worauf Sie als Betriebsrat hier besonders achten sollten, lesen Sie im Folgenden.
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Friederike Becker-Lerchner

02.03.2026

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Grundsätze der Dienstplangestaltung