Muster-Betriebsvereinbarung: Entgeltsicherung freigestellter Betriebsräte
Muster-Betriebsvereinbarung: Entgeltsicherung freigestellter Betriebsräte
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat sollen durch die Übernahme des Amtes keine Nachteile erleiden. Deshalb darf sich Ihr Gehalt durch die Betriebsratstätigkeit nicht verringern. Zudem darf Ihr Gehalt nicht geringer sein als das vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Die Entgeltsicherung gilt für alle Betriebsräte. Der Anspruch auf Gehaltsangleichung kommt in erster Linie bei voll von der regulären Arbeit freigestellten Kolleginnen und Kollegen zum Tragen. Nach der Rechtsprechung kann die Vergütungsentwicklung im Rahmen von § 37 Abs. 4 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung verbindlich gestaltet werden. Ein Muster zur Orientierung lesen Sie im Folgenden.
Friederike Becker-Lerchner
31.07.2026
