Muster-Betriebsvereinbarung: Elektronisches Zeiterfassungssystem

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung alle Betriebe bzw. Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten flächendeckend zu erfassen (13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21). Bis jetzt ist noch nicht klar, ab welcher Beschäftigtenzahl die elektronische Zeiterfassung Pflicht wird. Es ist allerdings davon auszugehen, dass viele Betriebe, die bis dato keine elektronische Zeiterfassung haben, diese einführen werden müssen. Im Folgenden lesen Sie deshalb eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems.
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Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025

Arbeitshilfen

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