Muster-Betriebsvereinbarung: Diese Grundsätze zur Prämienentlohnung können sinnvoll sein
Muster-Betriebsvereinbarung: Diese Grundsätze zur Prämienentlohnung können sinnvoll sein
Beim Prämienlohn handelt es sich um einen ergebnisbezogenen Entgeltanteil. Ihre Mitbestimmungsrechte (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) beim Thema Prämien erstrecken sich u. a. auf die Prämienart, die Bezugsmerkmale und die Festsetzung des Leistungsmaßstabs, der Prämienhöchstleistung und der einzelnen Leistungsstufen. Sorgen Sie für Rechtsklarheit und sichern Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen Ansprüche in einer Betriebsvereinbarung. Im Folgenden geht es um Prämien für die gewerblichen Beschäftigten.
Friederike Becker-Lerchner
20.07.2026
