Muster-Betriebsvereinbarung: Beurteilungsgrundsätze für Auszubildende
Die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze im Sinne des § 94 Abs. 2 BetrVG sind häufig nicht für die Beurteilung von Auszubildenden geeignet. Dennoch sind die meisten Arbeitgeber daran interessiert, Kenntnisse über die Fähigkeiten der Auszubildenden sowie deren Eignung und Neigung für den Ausbildungsberuf zu erhalten. Das ist für die Arbeitgeber vor allem in Bezug auf die weitere berufliche Entwicklung der jeweiligen Auszubildenden wichtig. Denn bei einer regelmäßigen Beurteilung besteht die Chance, negative Trends frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Friederike Becker-Lerchner
31.01.2025
