Muster-Betriebsvereinbarung: Beurteilungsgrundsätze für Auszubildende

Die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze i. S. d. § 94 Abs. 2 BetrVG sind meist nicht für die Beurteilung von Auszubildenden geeignet. Dennoch haben die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein großes Interesse daran zu erfahren, welche Fähigkeiten und Kenntnisse die einzelnen Auszubildenden haben und wie diese sich im Laufe ihrer Ausbildung entwickeln. Denn gerade in Zeiten wie diesen liegt es im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die selbst ausgebildeten Kräfte möglichst an das Unternehmen zu binden. Das gilt jedenfalls, soweit diese aus Sicht des Arbeitgebenden gut sind. Es kann deshalb sinnvoll sein, eigene Beurteilungsgrundsätze für die Auszubildenden aufzustellen und diese in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Im Folgenden lesen Sie ein Muster zur Orientierung.
WORD

Friederike Becker-Lerchner

17.01.2025

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Beurteilungsgrundsätze für Auszubildende