Muster-Betriebsvereinbarung: Beurteilungsgrundsätze für Auszubildende
Die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze i. S. d. § 94 Abs. 2 BetrVG sind meist nicht für die Beurteilung von Auszubildenden geeignet. Dennoch haben die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
ein großes Interesse daran zu erfahren, welche Fähigkeiten und Kenntnisse die einzelnen Auszubildenden haben und wie diese sich im Laufe ihrer Ausbildung entwickeln. Denn gerade in Zeiten wie diesen liegt es im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die selbst ausgebildeten Kräfte möglichst an das Unternehmen zu binden. Das gilt jedenfalls, soweit diese aus Sicht des Arbeitgebenden gut sind. Es kann deshalb sinnvoll sein, eigene Beurteilungsgrundsätze für die Auszubildenden aufzustellen und diese in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Im Folgenden lesen Sie ein Muster zur Orientierung.

Friederike Becker-Lerchner
17.01.2025