Muster-Betriebsvereinbarung: Beschäftigung von Aushilfskräften
Muster-Betriebsvereinbarung: Beschäftigung von Aushilfskräften
Aushilfskräfte sind Beschäftigte, die Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin zur Unterstützung bei Auftragsspitzen, Vertretungen oder befristeten Projekten herbeizieht. Eine Aushilfe ist keine eigene rechtliche Form, sondern ein flexibler Beschäftigungsbegriff. Viele Betriebe kommen ohne Aushilfen nicht aus, zumindest greifen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gern darauf zurück. Damit diese zu guten Konditionen beschäftigt werden, einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber am besten auf eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.
Friederike Becker-Lerchner
31.07.2026
